Schornsteinkopfeinfassung Rauchrohröffnung eckig mit Stutzen aus Edelstahl, T = 690 mm

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Breite:

  • 0150-084
Schornsteinkopfeinfassung aus Edelstahl Rauchrohrröffnung: eckig  mit Stutzen... mehr
Produktinformationen "Schornsteinkopfeinfassung Rauchrohröffnung eckig mit Stutzen aus Edelstahl, T = 690 mm"

Schornsteinkopfeinfassung aus Edelstahl

Rauchrohrröffnung: eckig mit Stutzen

Schornsteinkopfmaß:
Tiefe = 690 mm
Breite = ab 500 mm
(Schornsteinkopfmaß zzgl. 30 mm je Seite ist gleich fertiges Außenmaß)

Material: Edelstahl "matt"
Materialstärke: 1,0 mm

eka_schornsteinkopfeinfassung_schema_z2

Bitte beachten Sie:

  • größere Ausführungen nur nach Rücksprache
  • Abkantung seitlich Höhe 60 mm mit Abtropfkante nach innen
  • bei größeren Einfassungen als 1000x1000 mm werden die Elemente in mehreren Teilen geliefert
  • Ausführung auch in Kupfer erhältlich

 

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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen... mehr

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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